21 August, 2024
Welche Investitionen qualifizieren als Investitionen in eine, in Italien gegründete und tätige Gesellschaft“ gemäß der Golden VISA Gesetzgebung?
Nach italienischem Einwanderungsrecht ist eine der Möglichkeiten zur Qualifikation für das Golden VISA, « mindestens 1 Million Euro in Eigenkapitalinstrumente einer in Italien gegründeten und tätigen Gesellschaft zu investieren, die mindestens 2 Jahre gehalten werden müssen»;
Gemäß dem Interministeriellen Dekret vom 21. Juli 2017 qualifizieren sich für das Golden VISA Eigenkapitalinvestitionen in:
« in Italien gegründete und tätige Gesellschaften» wie « Aktiengesellschaften, gegründet und ansässig in Italien gemäß Artikel 73 des Einkommensteuergesetzes» einschließlich sowohl börsennotierter als auch nicht börsennotierter Unternehmen; Vermögensverwaltungsgesellschaften, einschließlich SICAV, SICAF, SGR und SIM; Investmentfonds.