Eine Repräsentanz in Italien öffnen
Wie gründet man eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Italien?
Im italienischen Recht gibt es keine offizielle Definition des Begriffs „Repräsentanz“. Es ist daher gängige Praxis auf das OECD-Musterabkommen zu verweisen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung zu verhindern (betrifft Artikel 162 des so genannten konsolidierten ital. Einkommenssteuergesetzes, Präsidialerlass Nr. 917/1986), wonach eine Repräsentanz ein fester Geschäftssitz eines ausländischen Unternehmens in Italien ist, das rein ausschließlich Marketing- und Werbeaktivitäten, Informationsbeschaffung, Markt- oder wissenschaftliche Forschung betreibt. Die Repräsentanz erfüllt eine rein unterstützende und vorbereitende Funktion, um dem ausländischen Unternehmen das Eindringen in den italienischen Markt zu erleichtern, darf aber keine produktionsbezogenen oder kommerziellen Aktivitäten durchführen.
Im Gegensatz zur Gründung eines italienischen Unternehmens (Tochtergesellschaft) oder einer italienischen Zweigniederlassung ist eine Repräsentanz durch zwei Faktoren gekennzeichnet:
- eine lokale Einheit, um für das Unternehmen und seine Produkte bzw. Dienstleistungen zu werben und andere nicht-geschäftliche Aktivitäten durchzuführen;
- die lokale Einheit erfordert keine ständige Repräsentanz (sie vertritt das ausländische Unternehmen nicht gegenüber Dritten).
Eine Repräsentanz muss im Wirtschafts- und Verwaltungsregister (REA, Repertorio Economico Amministrativo) des italienischen Handelsregisters eingetragen sein.
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Repräsentanz in Italien?
Die Gründung einer Zweigniederlassung wird durch einen Sonderbeschluss des gemäß dem Gesetz im Gründungsort zuständigen Gesellschaftsorgans, genehmigt.
- Die Gesellschaft muss einen Vertreter der Repräsentanz ernennen, dessen Name in das italienische Handelsregister eingetragen wird (dies kann derselbe Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaft sein und muss kein italienischer Einwohner sein);
- Die Gesellschaft muss eine Adresse in Italien haben (wenn Sie kein Büro in Italien haben, können wir Ihnen eine virtuelle Adresse zur Verfügung stellen);
- Die Gesellschaft und der Vertreter der Repräsentanz erhalten beim italienischen Finanzamt eine Steuernummer (codice fiscale).
Welche Dokumente sind für die Gründung einer Repräsentanz erforderlich?
Für die Gründung einer Repräsentanz in Italien müssen Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
- eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft (auf Briefpapier);
- eine Kopie des Gesellschaftsvertrages (oder eines ähnlichen Dokuments) der ausländischen Gesellschaft, einschließlich der Satzung der Gesellschaft und der Liste der Gesellschafter und Geschäftsführer;
- ein Beschluss des Verwaltungsrates (oder des alleinigen Geschäftsführers) der ausländischen Gesellschaft, der: (a) die Einrichtung einer Repräsentanz in Italien genehmigt, (b) die Adresse der Repräsentanz angibt und (c) einen Vertreter der Repräsentanz ernennt;
- Kopie des Reisepasses des Vertreters der Repräsentanz.
Alle oben genannten Dokumente müssen ordnungsgemäß von einem Notar im Land der ausländischen Gesellschaft beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein (oder bei der örtlichen italienischen Botschaft oder dem Konsulat beglaubigt und legalisiert werden, wenn das Land der ausländischen Gesellschaft nicht Mitglied des Apostillenabkommens ist – eine Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie unter https://en.wikipedia.org/wiki/Apostille_Convention). Alle oben genannten Dokumente (einschließlich der Satzung) müssen ins Italienische übersetzt werden, und die Übersetzung muss von uns (oder von einem vereidigten Übersetzer) beglaubigt werden.
Unterliegt eine Repräsentanz in Italien der Körperschaftssteuer?
Als solche gilt eine „reine“ Repräsentanz für Steuerzwecke nicht als „Betriebsstätte“ des ausländischen Unternehmens und unterliegt daher in Italien keiner Besteuerungs. Dementsprechend sind Repräsentanzen nicht verpflichtet, Bücher zu führen, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen oder Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuererklärungen einzureichen. Sie sind jedoch verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, um Ausgaben (z.B. Personalkosten, Büroausstattung usw.) zu dokumentieren, die von der Hauptverwaltung des ausländischen Unternehmens zu decken sind.
Was ist der Unterschied zwischen einer „reinen Repräsentanz “ und einer „ Repräsentanz, die nicht nur Repräsentationsfunktionen ausführt“?
Erstens darf ein solches Büro zwar keine produktionsbezogenen oder kommerziellen Tätigkeiten ausüben, doch kann es im Gegensatz zu einer reinen Repräsentanz für Dritte nicht-kommerzielle oder vorbereitende Dienstleistungen für Unternehmensgeschäfte erbringen (d.h. Ausstellung, Kauf und Lagerung von Waren, Informationsbeschaffung, Werbung, Forschung und andere Hilfs- oder vorbereitende Tätigkeiten). Selbstverständlich muss die Regelung der Beziehung zwischen dieser Art von Repräsentanz und Dritten von der dritten Partei und dem ausländischen Unternehmen, das die Repräsentanz gründet, vereinbart werden.
Es ist gängige Auslegungspraxis eine solche nicht-reine Repräsentanz als Betriebsstätte und damit als steuerpflichtig anzusehen. Als solche ist die Repräsentanz nicht nur bei der zuständigen REA registriert und verfügt über eine Steuernummer, sondern erhält vom zuständigen Finanzamt auch eine MwSt.-Nummer. Die Einreichung erfolgt durch die Anmeldung des mit einer italienischen Steuernummer ausgestatteten gesetzlichen Vertreters des ausländischen Unternehmens (oder des mit einer Sondervollmacht und italienischer Steuernummer ausgestatteten Rechtsanwalts). Nach Eingang bei der REA wird die Finanzbehörde der „nicht-reinen” Repräsentanz eine ad-hoc-Steuernummer ausstellen.
Im Gegensatz zu einer „reinen“ Repräsentanz muss sie außerdem getrennte Bücher führen, jedes Jahr eine Mehrwertsteuer- und Einkommensteuererklärung einreichen und den Jahresbericht des ausländischen Unternehmens bei der zuständigen Handelskammer einreichen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über die Gründung einer Repräsentanz in Italien.