Liquidation von Unternehmen

Wir beraten unsere Kunden bei allen Schritten des Auflösungs- und Liquidationsverfahrens italienischer Unternehmen.

 Verfahren

Nach italienischem Recht ist das Verfahren zur Schließung eines italienischen Unternehmens wie folgt:

  • eine Aktionärsversammlung – die vor einem Notar abzuhalten ist – beschließt die Liquidation der Gesellschaft und die Bestellung eines Insolvenzverwalters;
  • der Beschluss wird beim italienischen Handelsregisteramt eingereicht;
  • der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Liquidation der Gesellschaft;
  • die Gesellschaft wird beim italienischen Handelsregisteramt gelöscht.

Erforderliche Dokumente

  • eine Vollmacht der Aktionäre zur Durchführung der Aktionärsversammlung;
  • die Geschäftsbücher des Unternehmens;
  • ein Bericht über die Konten zum Zeitpunkt der Auflösung;
  • ein Bericht über die betreffende Geschäftsführung für den Zeitraum nach der letzten genehmigten Bilanz.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über Liquidation von Unternehmen in Italien.

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