22 August, 2024

“Resto al Sud”

„Resto al Sud“ ist die neue Maßnahme von Invitalia, die junge Menschen dazu ermutigen soll, in den südlichen Regionen Italiens eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Das Programm zielt auf die Finanzierung neuer Produktionstätigkeiten ab, sowohl in Form von Einzelunternehmen als auch von Unternehmen, in den Bereichen Industrie, Fertigung, Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur, Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, Tourismus und freiberufliche Tätigkeiten.

Die Maßnahme deckt 100 % der Anlaufkosten neuer Geschäftsinitiativen, teilweise in Form einer Bankfinanzierung, die vom KMU-Garantiefonds unterstützt wird, und teilweise durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Im ersten Betriebsjahr zwischen 2018 und 2019 sammelte Resto al Sud 16.218 Anträge und finanzierte 2.177 Vorschläge, was zu mehr als 20.000 neuen Arbeitsplätzen, Investitionen in Höhe von 145 Millionen Euro und 68 Millionen Euro an gewährten Leistungen führte.

In dieser besonders schwierigen Zeit der Wirtschaft hat der Präsident der Region Sizilien vor Kurzem ein neues Dekret verabschiedet, das zusätzliche Anreize in Höhe von insgesamt 4,7 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren vorsieht. Diese Mittel können in Form von Steuergutschriften bereitgestellt werden. Dies ist einer Vereinbarung zwischen der Finanz- und Kreditabteilung des Wirtschaftsministeriums und der Steuerbehörde zu verdanken.

Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf 1 Million Euro für das Jahr 2020, 1,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 und 2 Millionen Euro für das Jahr 2022. Die Steuergutschrift basiert auf bestimmten Steuerbeträgen, die der Region zustehen und die für jeden der ersten drei Steuerzeiträume ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden, wie zum Beispiel:

  • die regionale Zusatzsteuer Irpef
  • die Kfz-Steuer für in Sizilien zugelassene Fahrzeuge, die für den Radsport oder den Transport von Produkten unbedingt erforderlich sind
  • die Registrierungs-, Hypotheken- und Katastergebühr für den Kauf von Immobilien, die im regionalen Gebiet liegen und mit der Ausübung der Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Die Steuergutschrift kann vom 15. bis 31. Dezember 2020 für das laufende Jahr und vom 15. bis 31. Mai der Folgejahre beantragt und als Ausgleich mit dem ausschließlich über die Telematikdienste des Finanzamtes abgewickelten Zahlungsmodell F24 verwe

 

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