Markenregistrierung Italien

Was ist der Unterschied zwischen einer EU-Marke und einer italienischen Marke?

In Italien können Sie eine EU-Marke – die den Schutz der Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährt – oder eine italienische Marke – die den Schutz der Marke nur in Italien gewährt – beantragen.

Im Gegensatz zur italienischen Marke hat die EU-Marke den Vorteil, mit einem einzigen Verfahren Schutz durch die EU zu erhalten. Die „Schwäche“ der EU-Marke besteht jedoch darin, dass die Registrierung für alle EU-Mitgliedsstaaten entweder gewährt oder verweigert wird. Wenn zum Beispiel nur eine der EU-Jurisdiktionen die Registrierung einer Marke ablehnt, wird der Antrag auch für alle anderen EU-Jurisdiktionen abgelehnt.

Aus diesem Grund ist es in der Regel ratsam, neben der EU-Marke auch mindestens eine nationale Marke zu registireieren.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen und das Verfahren zur Registrierung einer italienischen Marke?

Der Antrag zur Registirierung einer italienischen Marke kann beim italienischen Patent- und Markenamt (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi) gestellt werden.

Der Antrag zur Registirierung einer italienischen Marke kann von jeder italienischen oder ausländischen Person oder Firma gestellt werden.

EU-Markenregistirerung

Die EU-Marke sieht ein einheitliches Registrierungsverfahren vor, das den Schutz der Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleistet. Die Registrierung einer EU-Marke wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, mit Sitz in Alicante, Spanien) eingereicht.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über die Markenregistrierung in Italien und der EU.

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