Liquidation von Unternehmen
Wir beraten unsere Kunden bei allen Schritten des Auflösungs- und Liquidationsverfahrens italienischer Unternehmen.
Verfahren
Nach italienischem Recht ist das Verfahren zur Schließung eines italienischen Unternehmens wie folgt:
- eine Aktionärsversammlung – die vor einem Notar abzuhalten ist – beschließt die Liquidation der Gesellschaft und die Bestellung eines Insolvenzverwalters;
- der Beschluss wird beim italienischen Handelsregisteramt eingereicht;
- der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Liquidation der Gesellschaft;
- die Gesellschaft wird beim italienischen Handelsregisteramt gelöscht.
Erforderliche Dokumente
- eine Vollmacht der Aktionäre zur Durchführung der Aktionärsversammlung;
- die Geschäftsbücher des Unternehmens;
- ein Bericht über die Konten zum Zeitpunkt der Auflösung;
- ein Bericht über die betreffende Geschäftsführung für den Zeitraum nach der letzten genehmigten Bilanz.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über Liquidation von Unternehmen in Italien.