22 August, 2024

Leitfaden zum Regulierungsrahmen für alternative Investmentfonds in Italien

Welche Gesetze regeln die Gründung und den Betrieb alternativer Investmentfonds?

Italienische AIF werden hauptsächlich reguliert durch:

  • Gesetzesdekret Nr. 58 vom 24. Februar 1998 zum konsolidierten Finanzgesetz ( Konsolidiertes Finanzgesetz, TUF );
  • Verordnung der Bank von Italien vom 19. Januar 2015 über die gemeinsame Portfolioverwaltung ( Verordnung über die gemeinsame Verwaltung von Ersparnissen );
  • Ministerialerlass Nr. 30 vom 5. März 2015 zur Umsetzung von Art. 39 TUF;
  • Mitteilungen, Orientierungen und Richtlinien der Bank von Italien, CONSOB und ESMA.
  • Die italienische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ( Commissione Nazionale per la Società e la Borsa  (CONSOB)) hat die Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 erlassen, die die Verordnung über Emittenten (CONSOB-Verordnung) enthält.
  • Gesetz vom 29. Oktober 2007 zwischen der Bank von Italien und der CONSOB zur Regelung der Organisation und der Vermittlungsverfahren bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Dienstleistungen zur gemeinsamen Anlageverwaltung (Gemeinsame Regelung).
  • Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 im Hinblick auf Ausnahmen, allgemeine Bedingungen für die Ausübung des Geschäftsbetriebs, Verwahrstellen, Hebelwirkung, Transparenz und Aufsicht.

Selbstverständlich sind alle italienischen AIF operativ von der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (die „ AIFM-Richtlinie “) betroffen.

Benötigen Manager oder Berater alternativer Investmentfonds eine Lizenz, Zulassung oder unterliegen sie der Regulierung durch eine Regulierungsbehörde?

Alle italienischen AIF-Manager müssen nach Rücksprache mit CONSOB (der italienischen Finanzaufsichtsbehörde) von der Bank von Italien zugelassen werden. Die Zulassung muss von der Bank von Italien innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Tag der Antragstellung erteilt werden. Die Bank von Italien kann die Frist ein- oder mehrmals aussetzen, wenn sie zusätzliche Dokumente und/oder Informationen benötigt. Im Allgemeinen sollte das Zulassungsverfahren 120 Tage nicht überschreiten.

Müssen alternative Investmentfonds selbst einer Lizenz, Zulassung oder Regulierung durch eine Regulierungsbehörde unterliegen?

AIF selbst müssen nicht zugelassen werden, ihre Vorschriften müssen jedoch von der Bank von Italien genehmigt werden.

Wird im Regulierungsrahmen zwischen offenen und geschlossenen alternativen Investmentfonds unterschieden (oder wird auf andere Weise zwischen verschiedenen Fondstypen unterschieden) und wenn ja, wie?

Das Ministerialdekret Nr. 30 vom 5. März 2015 unterscheidet zwischen vier Arten italienischer AIF:

  • Italienischer offener AIF;
  • Italienischer geschlossener AIF;
  • Italienischer Immobilien-AIF; und
  • Italienischer reservierter AIF (bitte beachten Sie, dass reservierte Fonds offen und/oder geschlossen sein können).

Italienische offene AIF

Das Kapital eines italienischen offenen AIF kann investiert werden in:

  1. Finanzinstrumente, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden; und/oder
  2. Bankeinlagen.

Er kann auch in Finanzinstrumente investieren, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, sofern die Höhe der Investition 20 % des Kapitals nicht übersteigt.

Die Anleger haben das Recht, mindestens einmal jährlich die Rücknahme der Anteile am Kapital eines offenen AIF zu verlangen. Darüber hinaus muss der AIF den Wert der Anteile jährlich oder bei jeder Ausgabe neuer Anteile neu berechnen. Die Anleger haben das Recht, die Rückzahlung innerhalb von 15 Tagen nach der Aufforderung zu erhalten.

Italienische geschlossene AIF

Das Kapital eines italienischen geschlossenen AIF kann investiert werden in:

  1. unbewegliches Vermögen, grundstücksgleiche Rechte (einschließlich Rechte aus Grundstücksleasingverträgen mit Übersetzungscharakter und Konzessionsverhältnissen) sowie Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Anteile an anderen Immobilien-AIF;
  2. Kredite und Schuldverschreibungen, einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit dem OGA-Kapital (mit anderen Worten, solche geschlossenen AIF können in Kredite und Schuldverschreibungen investieren und gleichzeitig Drittparteien Finanzierungen zur Verfügung stellen); und/oder
  3. andere Vermögenswerte, für die es einen Markt gibt und deren Wert mindestens alle sechs Monate sicher bestimmbar ist.

Die Rücknahme der Anteile am Kapital eines geschlossenen AIF erfolgt bei Fälligkeit des Fonds. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Regelungen des AIF die vorzeitige Rücknahme der Anteile in folgenden Fällen zulassen können: (i) auf Initiative des AIF-Managers an alle Teilnehmer, proportional zu den von jedem Teilnehmer gehaltenen Anteilen; (ii) auf Anfrage eines einzelnen Teilnehmers für einen Betrag, der: (iia) nicht höher ist als die durch neue Zeichnungen erworbenen Beträge; (iib) nicht höher ist als der Wert der vom AIF erhaltenen Kredite, auch wenn diese 10 % des AIF-Werts nicht übersteigen.

Für die Laufzeit eines geschlossenen AIF ist gesetzlich keine Mindest- oder Höchstlaufzeit festgelegt, obwohl diese Art von AIF üblicherweise eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren hat.

Italienische Immobilien-AIFs

Italienische Immobilien-AIF sind geschlossene AIF, die in folgende Anlagen investieren können:

  1. unbewegliches Vermögen, dingliche Rechte an Grundstücken (einschließlich Rechte aus Immobilienleasingverträgen mit Übersetzungscharakter und Konzessionsverhältnissen) sowie Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Anteile an anderen Immobilien-AIF.

Der Wert derartiger Immobilieninvestitionen darf nicht weniger als zwei Drittel des Bruttowerts aller vom AIF getätigten Investitionen betragen. Dieser Prozentsatz verringert sich auf 51 %, wenn mindestens 20 % des Kapitals des AIF in Verbriefungstransaktionen investiert sind, die unbewegliche Vermögenswerte, unbewegliche Eigentumsrechte oder durch Hypotheken gesicherte Kredite betreffen.

Italienische reservierte AIF

Italienische reservierte AIF sind alternative Investmentfonds, die ausschließlich folgenden Zwecken vorbehalten sind:

  1. an professionelle Anleger; und/oder
  2. an nicht professionelle Anleger, die Anteile eines AIF im Wert von mindestens 500.000 Euro zeichnen; dieser Schwellenwert gilt nicht für die von Geschäftsführern und/oder Mitarbeitern des AIFM gezeichneten Anteile.

Ein italienischer reservierter AIF kann offen oder geschlossen sein.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Die Bank von Italien (nach Rücksprache mit CONSOB) wird einen AIFM zulassen, wenn unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Unternehmen hat die Form einer privaten Aktiengesellschaft (società per azioni oder SpA) angenommen.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Italien;
  • das von der Bank von Italien geforderte Mindestaktienkapital wurde vollständig eingezahlt;
  • alle Personen, die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsfunktionen ausüben, erfüllen bestimmte Anforderungen hinsichtlich Integrität, Erfahrung, Professionalität, Fairness und Unabhängigkeit;
  • alle Aktionäre, die mindestens 10 % der Stimmrechte des Unternehmens halten, erfüllen bestimmte Anforderungen hinsichtlich Integrität, Fairness und finanzieller Solidität (eine detaillierte Beschreibung finden Sie weiter unten in Abschnitt IV dieser Mitteilung);
  • Gewährleistung einer soliden und umsichtigen Unternehmensführung und dabei unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: Qualität der Aktionäre, finanzielle Solidität derselben, Fähigkeit des Unternehmens, die für seine Tätigkeit geltenden Bestimmungen einzuhalten, Eignung der Konzernstruktur für eine wirksame Aufsicht und das Fehlen eines begründeten Verdachts, dass die Aktionäre in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwickelt sind;
  • die Struktur der Gruppe, zu der das Unternehmen gehört, einer wirksamen Beaufsichtigung des Unternehmens nicht entgegensteht;
  • Einreichung eines Programms zur Eröffnung des Geschäftsbetriebs („PAI“) und eines Berichts zur Organisationsstruktur („RSO“) zusammen mit der Satzung und den Gesellschaftsverträgen.

Die Genehmigung wird verweigert, wenn die Bank von Italien nach Überprüfung der oben genannten Bedingungen zu der Auffassung gelangt, dass eine solide und umsichtige Geschäftsführung des Unternehmens nicht gewährleistet ist.

Dem Antrag auf Genehmigung einer AIF-Verordnung durch die Bank von Italien sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Die Fondsverordnung;
  • Eine eidesstattliche Erklärung der Depotbank, in der diese erklärt, dass sie von der Bank von Italien zur Erbringung von Depotdienstleistungen ermächtigt ist;
  • Eine eidesstattliche Erklärung des AIFM, aus der hervorgeht, dass die Depotbank seiner Einschätzung nach die Autonomieanforderungen erfüllt.

Die Verordnung gilt 60 Tage nach Eingang des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bank von Italien als genehmigt.

Gibt es örtliche Wohnsitz- oder andere örtliche Qualifikationsvoraussetzungen?

Der AIFM muss seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Italien haben.

Welche Dienstleister werden benötigt?

Zur Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds muss der AIFM eine Vereinbarung mit einer Depotbank abschließen.

Die gesetzliche Abschlussprüfung muss einer unabhängigen , im zuständigen öffentlichen Register eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( revisore legale dei conti ) übertragen werden.

Welche Kooperations- oder Informationsaustauschvereinbarungen wurden mit anderen Regierungen oder Regulierungsbehörden geschlossen?

Die Liste der Vereinbarungen und Kooperationsmaßnahmen ist auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen verfügbar (http://www.finanze.gov.it/opencms/it/fiscalita-comunitaria-e-internazionale/convenzioni-e-accordi/).

Fondsstrukturen

Welche Rechtsformen werden hauptsächlich für alternative Investmentfonds verwendet?

Nach italienischem Recht ist die Einrichtung alternativer Investmentfonds Unternehmen vorbehalten, die von der Bank von Italien (nach Rücksprache mit CONSOB) autorisiert sind und in einer der folgenden Formen tätig sein dürfen:

  • AIF-Vermögensverwaltungsgesellschaft („ SGR “) oder als;
  • Eine Investmentgesellschaft mit festem Aktienkapital (AIF) („ SICAF “).

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Systemen besteht in der vertraglichen Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Anlegern. Insbesondere ist eine SICAF ein geschlossener Organismus für gemeinsame Anlagen („ UCI “), der als private Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung ( società per azioni ) mit festgelegtem Aktienkapital gegründet wurde und dessen ausschließlicher Unternehmenszweck die gemeinsame Anlage der durch das öffentliche Angebot seiner Aktien und anderer hybrider Finanzinstrumente aufgebrachten Vermögenswerte ist; die Teilfonds werden von der SICAF eingerichtet und die Anleger werden Anteilseigner der SICAF selbst. Infolgedessen verfügen die Anleger über Verwaltungsrechte bei der SICAF und können über ihr Stimmrecht innerhalb der SICAF bei den Anlagestrategien der Fonds mitreden.

Bei einem SGR-System hingegen werden die Fonds von der SGR aufgelegt und die Anleger erwerben lediglich Anteile dieser Fonds, ohne Anteilseigner der SGR zu werden. Folglich haben die Anleger keinerlei Stimmrechte in Bezug auf die Verwaltung der Fonds; durch die Zeichnung von Fondsanteilen gehen die Anleger lediglich eine vertragliche Beziehung mit der SGR ein.

Beschränkte Haftung der Anleger

Eine Haftung der Anleger geht über die Höhe ihrer Einlagen hinaus.

Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit des Managers, Rücknahmen bei offenen Fonds oder Übertragungen bei offenen oder geschlossenen Fonds zu beschränken?

Bei offenen AIF haben die Anleger das Recht, mindestens einmal jährlich die Rückzahlung der Anteile am Kapital eines offenen AIF zu verlangen. Darüber hinaus muss der AIF den Wert der Anteile jedes Jahr oder bei jeder Ausgabe neuer Anteile berechnen. Die Anleger haben das Recht, die Rückzahlung innerhalb von 15 Tagen nach der Aufforderung zu erhalten.

In Ausnahmefällen, die in der AIF-Verordnung oder in der Satzung des AIFM ausdrücklich genannt sind, kann das Recht auf Rücknahme für höchstens einen Monat ausgesetzt werden. Die Aussetzung muss der Banca d’Italia und der CONSOB unverzüglich mitgeteilt werden.

Bei geschlossenen Fonds haben die Anleger das Recht, bei Fälligkeit des Fonds die Rücknahme der Anteile/Aktien des Kapitals eines geschlossenen AIF zu verlangen. Die Fälligkeit kann um höchstens 3 Jahre verschoben werden, wenn dies in der AIF-Verordnung oder in der Satzung des AIFM vorgesehen ist. Die Verschiebung muss der Banca d’Italia und der CONSOB unverzüglich mitgeteilt werden.

Die AIF-Verordnung bzw. die Satzung des AIFM können zudem regeln, in welchen Fällen ein Anspruch auf Rücknahme bestehen kann.

Gibt es gesetzliche Beschränkungen für die Übertragung von Anlegeranteilen an alternativen Investmentfonds?

Es bestehen keine Einschränkungen, abgesehen von den in den Verwaltungsregeln des Fonds gegebenenfalls vorgesehenen.

Marketing

Welche wesentlichen inhaltlichen Anforderungen gelten für Marketingmaterialien, sei es aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder gängiger Praxis?

Marketingmaterialien müssen genau und klar sein und dürfen nicht irreführend sein.

Welche Beschränkungen gelten für den Vertrieb alternativer Investmentfonds?

  • Vermarktung geschlossener italienischer Publikums-AIF in Italien, die von einem italienischen AIFM verwaltet werden . Der italienische AIFM muss CONSOB über seine Absicht informieren, die italienischen geschlossenen Publikums-AIF zu vertreiben. Der italienische AIFM kann mit der Vermarktung beginnen, nachdem er die Mitteilung von CONSOB erhalten hat.
  • Vermarktung von geschlossenen EU-AIF für Privatkunden in Italien, die von einem italienischen AIFM betrieben werden . Der italienische AIFM muss einen Vermarktungsantrag an die CONSOB übermitteln, die den Antrag innerhalb von 20 Tagen genehmigen muss, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
  • Vermarktung von geschlossenen EU-Publikums-AIF, die von einem EU-AIFM betrieben werden, in Italien . Es gilt das oben beschriebene Zulassungsverfahren für geschlossene EU-Publikums-AIF, die von italienischen AIFM betrieben werden. Darüber hinaus gilt das Passverfahren (d. h. die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM muss CONSOB über die Absicht des AIFM informieren, den AIF in Italien zu vertreiben).

Können alternative Investmentfonds an Privatanleger vermarktet werden?

Offene und geschlossene AIF können an Privatanleger vertrieben werden, sofern es sich nicht um reservierte AIF handelt.

Welche Qualifizierungsanforderungen müssen bei potenziellen Investoren eingehalten werden?

Die Consob-Verordnung Nr. 16190 vom 29. Oktober 2007 („Regolamento Intermediari“) definiert einen „Kunden“ als die Einzelperson oder Firma, für die der Vermittler Anlagedienstleistungen erbringt. Sie unterscheidet drei Kundenkategorien: (i) Privatkunden; (ii) professionelle Kunden und (iii) qualifizierte Gegenparteien.

Privatkunden sind alle „Kunden, die nicht als professionelle Kunden oder qualifizierte Gegenparteien gelten“. Professionelle Kunden sind (i) diejenigen, die von CONSOB ausdrücklich als solche identifiziert wurden (sogenannte „professionelle Kunden laut Gesetz“) und (ii) diejenigen, die beim Fondsmanager beantragen, als professionelle Kunden eingestuft zu werden.

Der Fondsmanager ist verpflichtet, die Eigenschaften des Kunden und seine Eignung für die Einstufung als professioneller Kunde zu beurteilen.

Gibt es zusätzliche Beschränkungen für die Vermarktung an öffentliche Stellen wie etwa staatliche Pensionsfonds?

Öffentliche Körperschaften werden grundsätzlich als Privatanleger eingestuft.

Das italienische Gesetz definiert jedoch auch professionelle öffentliche Kunden. Professionelle öffentliche Kunden sind laut Gesetz die Regierung und die Bank von Italien. Professionelle öffentliche Kunden auf Anfrage sind stattdessen Regionen, die autonomen Provinzen Trient und Bozen, die in Art. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000 genannten Subjekte sowie nationale und regionale öffentliche Einrichtungen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • ein im letzten genehmigten Jahresabschluss festgestellter endgültiger Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro;
  • Sie haben in den drei Jahren vor Vertragsabschluss Geschäfte auf dem Finanzmarkt mit einem Nominal- oder Nominalwert von mehr als 100 Millionen Euro getätigt;
  • Vorhandensein von Finanzmanagementpersonal im Personalbestand, das über angemessene Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Wertpapierdienstleistungen, einschließlich kollektiver Verwaltung und Finanzinstrumente, verfügt.

Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Einschaltung von Vermittlern zur Unterstützung beim Fundraising-Prozess?

Der Vermittler muss über eine Zulassung zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb der AIF verfügen. Die Inanspruchnahme derart zugelassener Vermittler unterliegt keinen Einschränkungen.

Gibt es Beschränkungen für die Beteiligung bestimmter Arten von Anlegern, wie etwa Finanzinstitute (als Sponsoren oder Investoren), an alternativen Investmentfonds?

Über die Maßnahmen zur Eindämmung systemischer Risiken hinaus gibt es für die Beteiligung von Finanzinstituten keine besonderen Beschränkungen.

Investitionen

Gibt es aus Diversifikationsgründen oder aus anderen Gründen Beschränkungen hinsichtlich der Arten von Anlagen, die in das Portfolio eines alternativen Investmentfonds aufgenommen werden können?

Nach italienischem Recht, insbesondere Ministerialdekret Nr. 30 vom 5. März 2015, kann das Kapital eines alternativen Investmentfonds („ AIF “) in eine oder mehrere der folgenden Kategorien investiert werden:

  1. Auf einem geregelten Markt gehandelte Finanzinstrumente;
  2. Finanzinstrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden;
  3. Bankeinlagen;
  4. unbewegliches Vermögen, grundstücksgleiche Rechte (einschließlich Rechte aus Grundstücksleasingverträgen mit Übersetzungscharakter und Konzessionsverhältnissen) sowie Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Anteile an anderen Immobilien-AIF;
  5. Kredite und Schuldverschreibungen, einschließlich mit dem OGA-Kapital verbundener Forderungen;
  6. andere Vermögenswerte, für die es einen Markt gibt und deren Wert mindestens alle sechs Monate sicher bestimmbar ist.

Offenlegung von Informationen

 Welche Meldepflichten bestehen in Bezug auf Alternative Investmentfonds?

AIFM müssen der Bank von Italien Folgendes mitteilen:

  • Informationen zu den durchgeführten relevanten Vorgängen;
  • Verwaltungsdokumente (z. B. Protokoll der Gesellschafterversammlung, in der eine Änderung der Satzung beschlossen wird);
  • Informationen im Zusammenhang mit Änderungen des Corporate-Governance-Systems;
  • Buchhaltungsunterlagen;
  • jedes Jahr eine Beschreibung der Unternehmensgruppe;
  • jedes Jahr Informationen zu den Aktionären:
  • jedes Jahr den Jahresabschluss;
  • Berichte des Aufsichtsorgans.

Darüber hinaus kann die Bank von Italien und die Consob im Rahmen ihrer Aufgaben die Mitteilung von Daten und Informationen sowie die Übermittlung von Dokumenten und Aufzeichnungen in der von ihnen festgelegten Art und Weise und innerhalb der von ihnen festgelegten Fristen verlangen.

Die unabhängigen Wirtschaftsprüfer müssen der Banca d’Italia und der Consob unverzüglich Handlungen oder Tatsachen melden, die (i) einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen darstellen können, die die Tätigkeit des AIFM regeln, (ii) den Fortbestand des AIFM gefährden oder (iii) zu einem negativen oder eingeschränkten Prüfungsurteil über den Jahresabschluss oder die Zwischenabschlüsse des AIFM führen können.

Der Aufsichtsrat informiert die Banca d’Italia und die Consob unverzüglich über alle Handlungen oder Tatsachen, von denen er bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben Kenntnis erhält und die eine Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung oder einen Verstoß gegen die für die Tätigkeit des AIFM geltenden Bestimmungen darstellen können.

Ist die Verwendung von Nebenbriefen eingeschränkt?

Die Verwendung von Nebenbriefen unterliegt keinen Einschränkungen, solange deren Existenz den anderen Investoren offengelegt wird.

Besteuerung

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der wichtigsten Formen alternativer Investmentfonds?

Die steuerliche Behandlung der wichtigsten AIF-Formen gestaltet sich wie folgt:

  • Sie unterliegen nicht der Einkommensteuer;
  • Sie unterliegen der italienischen Regionalsteuer auf Produktionstätigkeiten (IRAP) nur bis zur Höhe der Differenz zwischen aktiven und passiven Provisionen.

Die Quellenbesteuerung ist auf bestimmte Kapitalgewinne beschränkt.

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der wichtigsten Formen der Vermögensverwalter/-berater?

Für FIA-Manager/-Berater hat der italienische Gesetzgeber keine Ad-hoc -Regeln vorgesehen.

Daher gilt der konsolidierte Text der Einkommensteuergesetze (TIUR).

Werden im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Anlegers an einem Alternativen Investmentfonds oder der Übertragung der Anteile des Anlegers Gründungs- oder Übertragungssteuern erhoben?

NEIN.

Wie ist die steuerliche Behandlung von (a) ansässigen, (b) nicht ansässigen und (c) Pensionsfonds-Anlegern in alternativen Investmentfonds?

Die steuerliche Behandlung der Anleger erfolgt differenziert, abhängig von:

  • ob es sich bei der Anlage um Wertpapiere oder Immobilien handelt; und
  • der Wohnsitz des Investors.

Daher:

  1. Ansässiger Anleger, der an einem Nicht-Immobilien-AIF beteiligt ist: Quellensteuer auf regelmäßige Einkünfte von 26 %;
  2. An einem Immobilien-AIF beteiligter inländischer Anleger:
  3. Institutionelle Teilnehmer / Nicht-institutionelle Teilnehmer mit nicht qualifizierten Investitionen: Quellensteuer auf periodisches Einkommen von 26 %;
  4. Nicht-institutionelle Teilnehmer mit qualifizierten Beteiligungen: Die wahrgenommenen Einkünfte tragen zur Bildung des Einkommens des Teilnehmers bei.
  5. Nichtansässiger Investor, der an einem Nicht-Immobilien-AIF beteiligt ist:
  6. Steuerbefreiung für gebietsfremde Privatpersonen gemäß der Definition in Art. 6 des Gesetzesdekrets Nr. 239/1996 (Personen mit Wohnsitz in Ländern auf der weißen Liste , internationale Organisationen oder Einrichtungen, die im Rahmen internationaler Abkommen gegründet wurden, die in Italien durchgesetzt werden; ausländische institutionelle Anleger, auch wenn sie nicht der Steuer unterliegen, mit Sitz in Ländern auf der weißen Liste ; Zentralbanken oder Organisationen, die auch die offiziellen Reserven ausländischer Staaten verwalten);
  7. Quellensteuer auf regelmäßige Einkünfte von 26 % für andere nicht ansässige Personen.
  8. Nichtansässiger Investor, der an einem Immobilien-AIF beteiligt ist:
  9. Ansässige Anleger, die an einem Immobilien-AIF für Pensionsfonds oder OGAW aus Ländern der Whitelist teilnehmen ; internationale Körperschaften oder Einrichtungen, die im Rahmen in Italien geltender internationaler Abkommen gegründet wurden; Zentralbanken oder Körperschaften, die auch die offiziellen Reserven ausländischer Staaten verwalten);
  10. Quellensteuer auf periodisches Einkommen in Höhe von 26 % für andere nicht ansässige Personen

Ist es notwendig oder ratsam, vor der Gründung eines Alternativen Investmentfonds eine Steuerauskunft der Steuer- oder Aufsichtsbehörde einzuholen?

Dies ist zwar nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen.

Welche Schritte wurden oder werden unternommen, um den US-amerikanischen Foreign Account and Tax Compliance Act 2010 (FATCA) und andere ähnliche Informationsmeldesysteme wie den Common Reporting Standard umzusetzen?

Die italienische Steuerbehörde muss gemäß dem Common Reporting Standard jährlich automatisch Informationen mit den Steuerbehörden anderer Länder austauschen, basierend auf gemeinsamen Regeln für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, einschließlich AIF.

Gibt es noch weitere wesentliche Steuerfragen?

NEIN.

Welche Schritte werden unternommen, um den Aktionsplan der OECD gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) umzusetzen, insbesondere die Maßnahmen 6 und 7, soweit sie die Geschäftstätigkeit alternativer Investmentfonds betreffen?

Die meisten BEPS-Empfehlungen wurden bereits umgesetzt oder werden in naher Zukunft umgesetzt.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

 

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