Investorenvisum (Golden VISA)

Die italienische Regierung hat vor kurzem eine spezifische Disziplin im Zuwanderungsgesetz eingeführt, das sogenannte „Investorenvisum“. Das neue Investorenvisum erlaubt Ausländern die Einreise und den Aufenthalt in Italien außerhalb der jährlich von der Regierung festgelegten Einreisekontingente, die:

  • mindestens 2 Millionen Euro in Wertpapiere investieren, die von der italienischen Regierung ausgestellt worden sind und die mindestens 2 Jahre lang gehalten werden müssen;
  • mindestens 1 Million Euro in Eigenkapital eines in Italien gegründeten und tätigen Unternehmens investieren, das mindestens 2 Jahre lang gehalten werden muss;
  • mindestens € 500.000 in ein bestehendes, italienisches, innovatives Start-up-Unternehmen investieren;
  • eine wohltätige Spende von mindestens 1 Million Euro zur Unterstützung eines Projekts von öffentlichem Interesse in den Bereichen Kultur, Bildung, Einwanderungsmanagement, wissenschaftliche Forschung, Rückgewinnung von Kultur- und Landschaftsgütern leisten.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Inhaber eines Investorenvisums nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 5 Jahren in Italien eine Daueraufenthaltsgenehmigung (d.h. eine EC-Aufenthaltsgenehmigung für langfristig, ansässige Personen) beantragen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über das Investorenvisum.

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