Intra-Company Transfers

Unternehmensinterne Entsendung

Der innerbetriebliche Transfer („ICT„) wird gemäß Artikel 27 (a), D.L. n. 286/98 geregelt und gestattet dem Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in die Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz des Unternehmens in Italien zu versetzen, damit der Arbeitnehmer dort arbeiten kann. Dies wird hauptsächlich von internationalen Unternehmen genutzt, die spezialisierte Fachkräfte aus dem Ausland holen.

Wer kann sich für IKT qualifizieren?

ICT-Genehmigungen können folgenden Kategorien von Arbeitnehmern erteilt werden, vorausgesetzt, sie waren vor der Antragstellung mindestens drei Monate bei der Muttergesellschaft angestellt:

  • Führungskräfte und Manager;
  • Hochqualifizierte Mitarbeiter, die über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um spezifische Projekte für das italienische “Gast”-Unternehmen durchzuführen;
  • Praktikanten im Besitz eines Universitätsabschlusses, die dem italienischen “Gast”-Unternehmen zugewiesen werden, um spezifische technische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben oder sich weiterzuentwickeln.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über Dienstleistungen für die innerbetriebliche Entsendung in Italien.

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