Langfristiges Einwanderungsvisum für Unternehmen

Aufenthaltserlaubnis für die unternehmensinterne Entsendung von hochqualifizierten Arbeitnehmern (Intra-Company Transfer VISA)

Der innerbetriebliche Transfer („ICT„) wird gemäß Artikel 27 (a), D.L. n. 286/98 geregelt und gestattet dem Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in die Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Repräsentanz des Unternehmens in Italien zu versetzen, damit der Arbeitnehmer dort arbeiten kann. Dies wird hauptsächlich von internationalen Unternehmen genutzt, die spezialisierte Fachkräfte aus dem Ausland holen.

Wer kann sich für ICT qualifizieren?

ICT-Genehmigungen können folgenden Kategorien von Arbeitnehmern erteilt werden, vorausgesetzt, sie waren vor der Antragstellung mindestens drei Monate bei der Muttergesellschaft angestellt:

  • Führungskräfte und Manager;
  • Hochqualifizierte Mitarbeiter, die über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um spezifische Projekte für das italienische “Gast”-Unternehmen durchzuführen;
  • Praktikanten im Besitz eines Universitätsabschlusses, die dem italienischen “Gast”-Unternehmen zugewiesen werden, um spezifische technische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben oder sich weiterzuentwickeln.

Aufenthaltserlaubnis für die Entsendung aufgrund eines Dienstleistungsvertrags.

Diese Antragsart bezieht sich auf Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens, die vorübergehend in Italien in ein Unternehmen entsandt werden, das nicht zum selben Konzern gehört, mit dem das ausländische Unternehmen jedoch einen internationalen Dienstleistungsvertrag gemäß Artikel 27 (i) des Gesetzesdekrets Nr. 286/1998 abgeschlossen hat.

Das zu befolgende Verfahren ist dasselbe wie beim innerbetrieblichen Arbeitsvisum, mit dem Unterschied, dass das italienische Unternehmen die örtlichen Gewerkschaften über die Anzahl der entsandten ausländischen Arbeitnehmer und die Dauer ihrer Entsendung nach Italien informieren muss. Diese Arbeitserlaubnis hat eine maximale Dauer von zwei Jahren.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU erlaubt qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern die Einreise nach Italien unabhängig vom jährlichen Quotenmechanismus, so dass sie direkt von einem italienischen Unternehmen oder Arbeitgeber beschäftigt werden können.

Die wichtigsten Voraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt der Blauen Karte EU sind wie folgt:

  • einen mindestens 12 Monate langen Arbeitsvertrag mit einem italienischen Unternehmen oder Arbeitgeber haben;
  • einen Bachelor-Abschluss (mindestens), der eine in Italien anerkannte Fachqualifikation bescheinigt. Der Universitätsabschluss muss durch eine Werterklärung der italienischen Botschaft des Landes, in dem der Abschluss erfolgte, anerkennt werden, wobei das italienische Bildungsministerium zuvor eine Bewertung abgegeben hat;
  • die Aufgaben müssen von hochspezialisierter Art sein, d.h. in die Stufen 1, 2 und 3 der ISTAT-Berufsklassifikation CP 2011 fallen;
  • das jährliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers muss mindestens das Dreifache des für die Befreiung von der italienischen Sozialversicherung erforderlichen Mindestbetrags betragen, in etwa 32.000 €.

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