Kurzzeitvisum (bis zu 90 Tage)

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erlangung der Einreisegenehmigung nach Italien sowie bei der Vorbereitung der Dokumente, die der zuständigen italienischen diplomatischen Behörde vorgelegt werden müssen, um das Visum für Aufenthalte, die 90 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten, auszustellen. Die Einreise nach Italien wird für Kurzaufenthalte durch den sogenannten Visa Code geregelt (EC-Verordnung Nr. 810/2009 vom 13.7.2009, die am 5.4.2010 in Kraft getreten ist).

Ablauf und Dokumente

Die derzeit geltende Gesetzgebung unterscheidet zwischen den folgenden Arten von Kurzzeitvisen:

  1. Einheitliches Schengen-Visum (USV), gültig für das Gebiet aller Schengen-Länder (siehe Liste der Mitgliedstaaten), ausgestellt für den Flughafentransit (Typ A) und für Kurzaufenthalte oder Reisen (Typ C) bis zu 90 Tagen, mit einer oder mehreren Einreisen. Das Schengener Reglement erlaubt die Ausstellung eines Typ C Visums an prominente Persönlichkeiten, die regelmäßig ein Visum benötigen und die garantieren sich bis zu 90 Tage pro Semester in Italien aufzuhalten. Dieses Visum ist ein bis fünf Jahre gültig.
  2. Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (VTL), das aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen erteilt wird, das nur für den Schengener Einreisestaat oder in besonderen Fällen für andere Schengener Staaten gültig sind, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ohne die Möglichkeit des Zugangs, auch nicht des Transits, in das Hoheitsgebiet der anderen Schengener Staaten. Sie können nicht unmittelbar von dem Ausländer verlangt werden. Sie werden von der diplomatischen Vertretung oder Konsulatsvertretung aus den oben genannten Gründen ausgestellt.

Der Visa Code unterscheidet anhand der Antragsgründe verschiedene Arten von Kurzzeitvisen (90 Tage):

  • Geschäftsvisum
  • Visum für medizinische Behandlung
  • Visum für Sportwettkämpfe
  • Einladungsvisum
  • Visum für selbständige Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsvisum
  • Visum für Missionen
  • Visum aus religiösen Gründen
  • Visum für Forschung
  • Studienvisum
  • Visum für den Flughafentransit
  • Durchreisevisum
  • Touristenvisum
  • Visum für Arbeitsurlaub
  • Visum für Ehrenamtliche

Die Unterlagen, die zur Erlangung der verschiedenen Arten von Kurzzeitvisen erforderlich sind, unterscheiden sich je nach Herkunftsland des Antragstellers, dem gewöhnlichen Wohnsitz oder den Antragsgründen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über das Kurzzeitvisum.

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