EORI-Nummer in Italien
Wie erhält man eine EORI-Nummer?
Unternehmer, die nicht im Zollgebiet der EU ansässig sind, müssen vor der Durchführung ihrer ersten Zolloperation eine E.O.R.I.-Nummer beim territorialen Amt der italienischen Zollagentur (Agenzia delle Dogane) beantragen.
Die E.O.R.I.-Nummer kann von Personen beantragt werden, die als Wirtschaftsteilnehmer handeln. Sie müssen die Registrierung bei der italienischen Zollagentur durch Vorlage folgender Dokumente beantragen:
- Antrag auf Zuteilung einer E.O.R.I.-Nummer;
- Beglaubigte Kopie (ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen) des Reisepasses.
Auch Unternehmen können eine E.O.R.I.-Nummer beantragen und folgende Voraussetzungen beachten:
- einen Handelsregisterauszug der Gesellschaft vorweisen, der nicht älter als 6 Monate ist;
- Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.
Wenn die Person, die den Antrag einreicht, nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich.
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