Wahl-Aufenthaltsgenehmigungen

Die Wahl-Aufenthaltsgenehmigung erlaubt es nicht in Italien eine Arbeit auszuüben und um sie zu erhalten, müssen Sie sich direkt bei der zuständigen italienischen diplomatischen Vertretung bewerben und ein Jahreseinkommen von mindestens € 30.000,00 sowie die Verfügbarkeit einer geeigneten Unterkunft in Italien nachweisen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass diese Mittel nicht aus irgendeiner Art von Beschäftigung stammen dürfen, denn es ist wichtig zu bescheinigen, dass der ausländische Staatsbürger die Möglichkeit hat, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, ohne in unserem Land beschäftigt zu sein. Pensionen, Immobilienmieten, Leibrenten, Dividenden eines Unternehmens sind gute Beispiele für eine Einkommensquelle für diesen Zweck.

Die Erteilung dieser Visumsart unterliegt einem weiten Ermessensspielraum der zuständigen italienischen diplomatischen Vertretung.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über die Wahl-Aufenthaltsgenehmigung.

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