Start-up Visum für innovative Start-up-Unternehmen
Die italienische Regierung hat vor kurzem ein neues Gesetzespaket zur Förderung der Gründung und Entwicklung innovativer Start-ups durch ausländische Investoren umgesetzt. Dies beinhaltet die Einführung erheblicher Vorteile in Bereichen wie Einwanderung, Steuern, Arbeit, Gesellschaftsrecht, Zugang zu Bankkrediten usw. Insbesondere gewährt das Italia Start-up Visum Unternehmern aus Nicht-EU-Ländern, die beabsichtigen, ein Start-up-Unternehmen in Italien zu gründen, die Möglichkeit, innerhalb von nur 30 Tagen durch ein Schnellverfahren ein italienisches Selbständigenvisum für bis zu 5 Personen zu erhalten.
Ablauf
Ein Start-Up Visum wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Antragsdatum anhand eines vereinfachten Verfahrens und anhand der Bewertung eines beim Ministerium für Industrie und wirtschaftliche Entwicklung eingerichteten, technischen Ausschusses, der über die Verdienste der Startup-Initiative berät und sich aus Vertretern der Start-up-Industrie zusammensetzt, ausgestellt. (Italiens Start-up Visum Komittee).
Voraussetzungen für die Ausstellung des Start-up Visums
Das Italia Start-up Visum wird anhand einer ausgestellten Bescheinigung, die keine Hindernisse vorweisen muss, des italienischen Start-up Visum Komittees ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung hängt von der Bewertung des Ausschusses ab, ob die Gründung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Zu Beurteilungszwecken müssen Antragsteller:
- ein vom Komitee erstelltes Antragsformular ausfüllen, wobei sie ihren Ausbildungs- und Beschäftigungsverlauf, detaillierte Informationen über die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell, und die Produkt- bzw. Dienstleistungsart, die sie zu entwickeln planen, vorlegen (nämlich einen Geschäftsplan);
- den Nachweis mittels Dokumenten erbringen, dass sie über zertifizierte finanzielle Ressourcen von mindestens 50.000 Euro verfügen, um ihr innovatives Start-up zu entwickeln: darunter die Finanzierung durch Risikokapitalfonds, Inkubatoren oder andere Investoren, die eigenen Finanzen des Investors, die Finanzierung durch Crowd-Funding oder andere von italienischen oder ausländischen Regierungs- oder Nichtregierungsorganisationen ausgestellte Finanzierungen;
- den Nachweis erbringen, dass sie über eine geeignete Wohnunterkunft verfügen, inklusive eines Wohnunterkunftsangebots seitens einer dritten Partei;
- einen Einkommensnachweis, d.h. eine Einkommensteuererklärung erbringen, dass sie während des vorangegangenen Geschäftsjahres in ihrem Wohnsitzland ein Einkommen von mindestens 8.400 Euro erzielt haben.
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