Körperschaftssteuer
Italienische Unternehmen müssen eine nationale Körperschaftssteuer (IRES – Imposta sul Reddito delle Società) auf Gewinne sowie eine regionale Körperschaftssteuer (IRAP – Imposta Regionale sulle Attività Produttive) zahlen.
Der Steuersatz der bundesstaatlichen Körperschaftssteuer (IRES) beträgt derzeit 24%. Der Steuersatz der regionalen Körperschaftssteuer (IRAP) kann von Region zu Region variieren und liegt normalerweise bei etwa 3,9%.
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