29 August, 2019
Belohnungsprogramm für „hochqualifizierte“ Arbeitnehmer, die nach Italien umsiedeln möchten.
Die italienische Regierung hat vor kurzem Anreize für „hochqualifizierte“ Arbeitnehmer geschaffen, die nach Italien umsiedeln möchten.
Das lohnende System besteht in einer Senkung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage um 50 % und gilt ab dem Steuerjahr, in dem die Verlegung des Steuerwohnsitzes in Italien erfolgte, sowie für die nächsten vier Steuerperioden. Bitte beachten Sie, dass für den „Steuerwohnsitz“ für den Großteil der Steuerperiode die Erfüllung von mindestens einer der folgenden Bedingungen erforderlich ist: (a) Eintragung im italienischen Bevölkerungsregister; (b) Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien (Familie usw.); (c) physische Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet.
Die „lavoratori impatriati“ verlieren die Steuervorteile, wenn der Wohnsitz in Italien innerhalb von zwei Jahren nach der Verlegung nicht aufrechterhalten wird, was zur Verpflichtung führt, die nicht bezahlten Steuern nebst Strafen und Zinsen zurückzuzahlen.
Das Belohnungssystem gilt für folgende Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegen:
Arbeitnehmer (Arbeitnehmer oder Selbständige – italienischer oder ausländischer Staatsbürger):
Nichtansässige in Italien in den fünf vorangegangenen Steuerjahren;
die sich verpflichten, nach der Wohnsitzverlegung zwei Jahre lang in Italien zu bleiben;
die sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich auf italienischem Gebiet auszuüben;
Für Arbeitnehmer gelten zusätzliche Voraussetzungen:
Sie müssen Führungsrollen innehaben oder über hochqualifizierte Voraussetzungen verfügen;
Die Tätigkeit muss in einem in Italien ansässigen Unternehmen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.
EU-Bürger oder Bürger von Nicht-EU-Staaten, mit denen Italien Abkommen gegen die Doppelbesteuerung oder Vereinbarungen zum Informationsaustausch in Steuerfragen geschlossen hat, die:
über einen Hochschulabschluss verfügen und in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen im Ausland eine Beschäftigung, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt haben;
eine Studientätigkeit durchgeführt, die zu einer Spezialisierung auf Bachelor- oder Postgraduiertenniveau geführt hat.