Arbeitsgenehmigungen im Rahmen des von der Regierung festgelegten Mechanismus der jährlichen Einreisekontingente

Arbeitserlaubnisse im Rahmen des von der Regierung festgelegten Mechanismus der jährlichen Einreisekontingente werden von den zuständigen italienischen diplomatischen Behörden im Rahmen der in den Dekreten festgelegten Einreisekontingente – den sogenannten „decreti-flussi“ – erteilt, die von der Regierung regelmäßig auf der Grundlage der festgelegten Kriterien des Dreijahresprogrammdokuments zur Einwanderungspolitik erteilt werden.

Die Arten variieren je nach Einreisegrund:

  • Aufenthaltserlaubnis für Aktionäre und Geschäftsführer von Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassungen in Italien;
  • Aufenthaltserlaubnis für Einzelunternehmer in Italien;
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Berufstätige in Italien;
  • Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitsbeschäftigung;
  • Saisonarbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung.

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