Apostille, Legalisierung und notarielle Beglaubigung

Unsere Apostillen- und Legalisierungsdienste stellen sicher, dass Sie die erforderliche Beglaubigung für Dokumente von der italienischen Regierungsbehörde für die internationale Verwendung erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisierung?

Apostille und Legalisierung sind beides Verwaltungsverfahren, durch die ein in Italien ausgestelltes offizielles Dokument (z.B. Gerichtsdokumente, Verwaltungsdokumente, notarielle Urkunden, amtliche Bescheinigungen usw.) beglaubigt und zertifiziert wird, um außerhalb Italiens verwendet werden zu können. Häufig muss das Dokument von einem italienischen Notar beglaubigt werden, bevor es apostilliert oder legalisiert werden kann.

Die Apostille ist im Gegensatz zur Legalisierung ein einfacheres und schnelleres Verfahren, aber sie ist nur für Jurisdiktionen verfügbar, die dem Haager Apostillenübereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Für Jurisdiktionen, die nicht Teil des Haager Apostillenübereinkommens sind, wird das Dokument stattdessen in Italien von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes legalisiert, in dem die Dokumente verwendet werden müssen.

Zum heutigen Tag zählt das Haager Apostille-Übereinkommen 115 Vertragsparteien. Eine Apostille und Legalisierung ist für Dokumente, die in den folgenden Jurisdiktionen ausgestellt wurden, nicht erforderlich: Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, Lettland (Abkommen von Brüssel vom 25. April 1987), Deutschland (Abkommen von Rom vom 7. Juni 1969) und Ungarn (Abkommen von Budapest vom 26. Mai 1977).

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